Die Versammlung beschließt für 1874 das Deficit der Leichenbestattungsgebühren im Betrage von 76 th. 27 Sgr. 4 Pfg. auf die Stadtkasse zu übernehmen, jedoch dem Kirchenvorstande zu empfehlen, die Gebühren der Begräbnisse I. und II. Klasse zu erhöhen und mit den Leichenbestattern ein anderes respective billigeres Abkommen zu treffen.