Vergütung an den Lehrer Busch für von der Wittwe Rudisch übernommene Utensilien Vorrichtungen.
Vom Stadtrathe wurde genehmigt, daß der von dem verstorbenen Oberlehrer Rudisch an der Elementar-Knabenschule angeschafften Utensilien und Vorrichtungen, welche von der Lehrer-Wohnung nicht füglich zu trennen sind, und darum Werth der jetzige Oberlehrer Busch der Wittwe seines Vorgängers mit überhaupt eilf Thalern vergütet hat dem gedachten Oberlehrer Busch von der Stadt-Casse mit gleichem Betrage ersetzt wurden, unter den selbstredenden Vorbehalte, daß diese Utensilien nun Eigenthum der Stadt sind, und als solche in das Inventar der Schule eingetragen werden.
Künftig sollen aber dergleichen Anschaffungen ohne Vorwissen und Zustimmung der Behörde nicht unternommen, respective alle Anträge auf Rückerstattung abgelehnt werden.
Actum ut supra
[Nächste Seite]