Die Stadtverordneten-Versammlung entnimmt aus dem Referat der betreffenden Commission, daß die städtische Rechnung pro 1866 bei Revision richtig und mit den Belegen übereinstimmt, und die Einnahmen sowohl als die Ausgaben gehörig justifizirt befunden worden. Auf Antrag der Commission beschließt die Versammlung, die Rechnung in Einnahme zu 94764 Thalern 24 Silbergroschen 11 Pfennig in Ausgabe zu 84055 Thalern 26 Silbergroschen 10 Pfennig im Bestande zu 10708 Thalern 28 Silbergroschen 1 Pfennig
[Nächste Seite] und in den verbliebenen Einnahmeresten zu 71 Thalern 28 Silbergroschen 1 Pfennig festzustellen und darüber die Decharge zu ertheilen. Zugleich bescheinigt die Stadtverordneten-Versammlung die richtige und vollständige Führung des städtischen Lagerbuches. a.u.s.