Die Commission für Finanzen referirte in Betreff der von ihr vorgenommenen Revision der Sparcassen-Rechnung pro 1866, daß letztere in calculo richtig und mit den Belegen übereinstimmend sei, worauf die Versammlung beschloß, die Rechnung in Einnahmen zu 89688 Thalern 13 Silbergroschen 4 Pfennige, in Ausgaben zu 87396 Thalern 4 Silbergroschen 7 Pfennige und im Bestande zu 2347 Thalern 8 Silbergroschen 9 Pfennige festzustellen und darüber die Decharge zu ertheilen. Es wird die Bemerkung hinzugefügt, daß die Forderungen der Sparcasse 129339 Thalern 3 Silbergroschen 7 Pfennige, die Passiva derselben dagegen 131686 Thalern 12 Silbergroschen 4 Pfennige betragen, so daß unter Hinzurechnung des Bestandes Activa & Passiva sich gleich stehen, so wie daß der erzielte Zinsengewinnst im vorigen Jahre 1671 Thalern 26 Silbergroschen 11 Pfennige - 75 Thalern 25 Silbergroschen 1 Pfennige mehr als pro 1865 - betragen hat, welcher bestimmungsmäßig an die Leih-Anstalt abgegeben worden, um zum Hauptzinsengewinnst oder Reservefonds geschlagen zu werden. a.u.s.