In Veranlassung eines Gesuchs des Steuereinnehmers Holter um Zurückerstattung derjenigen Communalsteuer, welche auf den zur klassifizirten Einkommensteuer für den Bezirksstraßenbaufonds geschlagenen, aber wieder ab-
[Nächste Seite] geschriebenen Betrag von 15 Silbergroschen fällt, beschließt die Versammlung, zur Vermeidung derartiger Reklamationen, pro 1868 die auf die Klassensteuer und die klassifizirte Einkommensteuer fallende Communalsteuer unter entsprechender Erhöhung des Prozentsatzes lediglich auf die Prinzipal-Klassen- und Einkommensteuer umzulegen und die Zuschläge zu diesen Steuern bei der Communalsteuer-Umlage ganz außer Acht zu lassen.a.u.s.