Berathschlagung ob, und aus welchen Gründen Herr Loerick der Communal Empfängers Stelle zu entlassen
Auf den 1. Art.: ob, und aus welchen Gründen der bisherige Communal Empfänger seiner Stelle zu entlassen seie, waren obige Mitglieder einstimmig der Meinung, daß Ihnen nicht bekannt, daß er bisher pflichtwidrig gehandelt habe; daß sie wünschten, daß desfalls eine Untersuchung geschähe, und im Fall er seinen Pflichten ungetreu gewesen, so schlügen Sie die Herren Peter Bircken Mitglied und Sekretair des Stadtraths , Quirin Hutten und Joseph Holter Sohn von Ludwig Holter als Candidaten für den städtischen Empfang vor, und glaubten am beßten zu seyn, daß der städtische Empfang von dem Steuer Empfang separiert bliebe, indem der Steuer Empfang an sich selbst einen Empfänger schon genugsam beschäftige.
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