Band 50: Eintrag vom  10. Dezember 1855 (Nr. 449)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Armen-Verwaltung stellt in einem Antrage vom 29. November c. vor, daß der mit der Fallsucht behaftete blödsinnige Mathias Holzenleuchter bei der Mittellosigkeit seiner beiden bejahrten Eltern in's Bürgerhospital habe aufgenommen werden müssen, seine Eltern indessen sich bereit erklärt haben, dem Hospitale zu einiger Entschädigung für die Verpflegungskosten desselben ein für allemal 50 Thl. einforderbar nach ihrer beiden Tode als dessen dereinstigen ungefähren Antheil an ihrem auf der Michelstraße gelegenem Häuschen jetzt zu überweisen. Sie würden dafür Obligation ausstellen, und Hypothekar-Eintragung auf besagtes Häuschen bewilligen.

Da der p Holzenleuchter, auch abgesehen von dieser Entschädigung im Hospitale aufgenommen bleiben müßte, so bittet die Armen-Verwaltung um die Zustimmung des Gemeinderathes zu der vorgeschlagenen Verschreibung. Diese Genehmigung wurde vom Gemeinderathe unter den obwaltenden Umständen ertheilt.

actum ut supra

Auf [eingefügt: Vorsitzender verliest] einen von dem Handlungshause H. Thywihsen & Sohn mit Bezugnahme auf den Beschluß vom 26. November eingereichten anderweitigen Antrag, wornach jenes Haus sich bereit erklärt, die Umpflasterung der Brückstraße mit

[Nächste Seite] neuen Steinen zu bewirken, wenn die Stadt ihm 2/3 des vorliegenden geringeren Kosten-Anschlage mit 294 Thlr vergütet, und ihm die alten Steine überläßt.

Gemeinderath glaubt auf diesen neuen Vorschlag aus dem Grunde nicht eingehen zu können, weil die Stadt die alten Steine bei der gleichzeitig vorzunehmenden Umpflasterung der Mühlenstraße nothwenig gebrauchen muß, überdies das neue Pflaster an der Brückstraße mit einer neun Fuß breiten Fahrbahn in neuen Pflastersteinen, hinreichend stark werden dürfte.

actum ut supra