Nachdem jüngsthin der von der Hospital-Verwaltung vorgenommene Verding der Spezereiwaaren nicht genehmigt worden, erwidert die genannte Verwaltung auf die desfallsige Mittheilung an dieselbe, daß sie sich nicht veranlaßt finden könne, neuerdings eine Ausschreibung der Spezereiwaaren vorzunehmen, indem sie bei deren Vergebung mit derselben Umsicht und gewissenhaften Prüfung wie bei den übrigen Gegenständen zu Werke gegangen, außerdem aber die Preise der Güte der Waaren durchaus angemessen seien.
Die Versammlung entgegnet hierauf, daß sie auf auf ihrer früheren Beschlußnahme vom 7. des Monats beharren müsse und daß die Hospital-Verwaltung die näheren Motive zu derselben von dem in der Sitzung anwesend gewesenen Präses der Hospital-Verwaltung Beigeordneten Loerick in Erfahrung bringen könne.
a.u.s.
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