Nachdem x Theod. Hellersberg wegen der von ihm angepachteten 30 Morgen Wiese eine Caution von dreitausend Thalern in Staatspapieren zu hinterlegen oder als Caution für eine solche Summe genügende erste Hypothek zu stellen hat, genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung, daß der Stadt folgende Grundstücke desselben für eine Summe bis zu 3000 Thlr. verschrieben werden, nachdem vorher nachgewiesen worden, daß darauf keine Schuldverbindlichkeiten haften:
Flur M 14 am Oberthorerweg 2 Morgen 84 Ruthen Ackerland Flur M123 [untergestellt: 9 + 12] - idem - 7 Morgen 156 Ruthen [hinzugefügt: 60 Fuß] dergleiches Flur M 29 im Hammfelde 3 Morgen 77 Ruthen [hinzugefügt: 70 Fuß.] Wiese. In Beziehung auf die von Herrn C.C. Loerick acquirirte Parzelle Flur M 123 [untergestellt: 9 + 12] soll die Löschung der von selbst auslaufenden [Inheryteum ?] zu Gunsten des genannten Vorbesitzers unterbleiben können, wenn dieser schriftlich bescheinigt haben wird, daß seine Forderung ganz abgetragen ist.
actum ut supra