Die Stadtverordneten-Versammlung entnimmt aus dem Berichte der Commission, daß die Leihhaus-Rechnung pro 1867 in allen Theilen richtig und justifizirt ist, und beschließt demnach, dieselbe in Einnahmen auf 62054 Thlr. 5 Pf. in Ausgabe .. 60209 Thlr. 12 Sgr. 7 Pf. und im Bestande .. 1846 Thlr. 17 Sgr. 10 Pf.
festzustellen und darüber, die Decharge zu ertheilen. Die Forderungen der Leih-Anstalt betragen 16715 Thlr. 18 Sgr. Die Schulden dagegen 2529 Thlr. 5 Sgr. 4 Pf., der Reservefonds unter Berechnung des Baarbestandes 16033 Thlr. 6 Pf., der Gewinnst vom abgelaufenen Jahre inclusive des 1719 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf. ausmachenden Gewinnstes der Sparcasse 2517 Thlr. 25 Sgr. 4 Pf.
[Nächste Seite] und die Zahl der versetzten Pfänder 31093 und jene der eingelösten und verkauften Pfänder 29970 gegen 30162 respective 29621 pro 1866.actum ut supra