Von der Commission für Finanzwesen wird bezüglich der von derselben vorgenommenen Revision der Sparcassen-Rechnung pro 1867 referirt, daß solche in calculo richtig sind und mit den Büchern und Belegen übereinstimmend sich befindet, worauf die Versammlung den Beschluß faßt, die Rechnung in Einnahmen auf . . . . . 77889 Thlr. 4 Sgr. 4 Pf. in Ausgabe auf . . 73862 Thlr. 19 Sgr. 5 Pf. und im Bestande auf 4026 Thlr. 14 Sgr. 11 Pf. festzustellen und darüber die Entlastung auszusprechen.
Erläuternd wird bemerkt, daß die Activa der Sparcasse 133538 Thr. 24 Silbergroschen 3 Pf. & die Passiva derselben 137565 Thlr. 9 Sgr. 2 Pf. betragen so daß unter Hinzurechnung des Baarbestandes von 4026 Thlr. 14 Sgr. 11 Pf. Activa und Passiva balanciren, so wie ferner daß der im Jahre 1867 erzielte Zinsengewinnst 1729 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf. - 47 Thlr 9 Sgr. 6 Pf. mehr als Pro1866 beträgt, welcher der Vorschrift gemäß an die Leih-Anstalt abgegeben worden, um dem Hauptzinsengewinnst oder Reservefonds zugeschlagen zu werden.
actum ut supra