Auf einen mündlich gestellten Antrag der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft, genehmigt die Versammlung, daß derselben da, wo der Leitdeich sich mit der Eisenbahn in der Nähe des Rheines verbindet, noch ein kleines Wiesenterrain zu demselben Preise käuflich überlassen werde, welcher für die anderen städtischen Wiesen daselbst wird festgestellt werden. Die Größe desselben sei durch spezielle Vermessung zu ermitteln.
Die Versammlung glaubte, da fragliches Grundstück zur Herstellung eines nöthigen Querdeiches benutzt werden soll, auf eine blose Verpachtung nicht eingehen zu können.
actum ut supra