Der Versammlung wird mitgetheilt, daß die Königliche Regierung beabsichtige, einen Deichverband zwischen den Interessenten der zwischen dem Eisenbahn-,Erftcanal- und Nordcanaldamm und dem Leitdeiche gelegenen Grundstücke zu bilden und die Stadt Neuss, welche an den eingepolderten Grundstücken mit 190,68 Hectaren oder mit einer Majorität von 4% betheiligt ist, zu einer Erklärung bezüglich dieses Projectes auffordert.-
Die Versammlung gibt hiernach folgende Erklärung ab: Der Stadtrath glaubt jede Mitwirkung der Stadt zur Bildung des vorgeschlagenen Deichverbandes ablehnen zu müssen. - Maßgebend für ihn ist, daß zur Zeit ein Prozeß der Stadt gegen die Bergisch-Märkische EisenbahnGesellschaft schwebt und in diesem namentlich auch das zur Entscheidung kommen muß, wie weit die Gesellschaft
[Nächste Seite] der Stadt für die durch ihre Anlagen verursachten Veränderungen des bisherigen Zustandes im Polder und dem der Stadt zugefügten Schaden Ersatz zu leisten hat. Der Stadtrath glaubt für diesen Prozeß in keiner Weise sich präjudiciren zu dürfen und hält um deßwillen jede Stellungnahme zum obigen Projecte für unthunlich; letzteres um so mehr, als durch jede neue Veränderung im Zustande des Polders - abgesehen von allem übrigen - auch schon der Beweis für den früheren und den augenblicklichen Zustand im höchsten Maße erschwert werden muß.
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