Band 55: Eintrag vom  21. September 1868 (Nr. 427)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Verleihen der städtischen Baggermaschine.

Die Versammlung findet nichts dagegen zu erinnern, daß den Fährbeteiligten am Rhein, die städtische Baggermaschine auf etwa acht Tage gegen eine Entschädigung von sechs Thalern pro Tag zur Benutzung überlassen werde, unter dem Vorbehalte jedoch, daß zur Bedienung derselben die stadtischen Bagger-Arbeiter engagirt werden.

actum ut supra