Der Versammlung werden Verhandlungen der Hospital-Verwaltung und des Alexianer-Klosters mit der Erzbischöflichen Behörde vorgelegt, woraus hervorgeht, daß der betreffende Fonds aus der Stiftung der Sonntagsschule nicht mehr ausreicht, um diejenige Anzahl Messen daraus lesen lassen zu
[Nächste Seite] können, welche zuletzt von der Erzbischöflichen Behörde festgestellt worden. Da die Stadtbehörde Patron der Stiftung ist, so hat die Versammlung sich zur Sache zu äußern, und es sprach sich dieselbe in der Weise aus, daß Seitens der Stadt die Sonntagsschule als das Principale der Stiftung betrachtet werde, und daß, da im Jahre 1840 im Benehmen mit der Erzbischöflichen Behörde die Erträge der Stiftung ad 122 Thalern 12 Silbergroschen 9 Pfennige dahin repartirt worden, daß 50 Thlr. für die Sonntagsschule, 19 Thlr 2 Sgr. 9 Pf. für den Religions-Unterricht in derselben und 53 Thlr. 20 Sgr. für Messenlesen bestimmt werden, an dieser Repartition festzuhalten und es der Hospital-Verwaltung respective der geistlichen Behörde zu überlassen sei, eventuell eine Reduction der Messen in der Weise herbeizuführen, daß dafür nach wie vor 53 Thlr. 10 Sgr. zur Verwendung kommen.actum ut supra