Nachdem die Frist, binnen welcher der Kaufmann Lossignol an die Bürger aus einem von der Stadt acquirirten Grasstücke Lehm gegen Zahlung einer Gebühr zu verabreichen verpflichtet war, abgelaufen ist, spricht die Versammlung sich ( die Versammlung sich) dahin aus, daß eine Verpflichtung der Stadt, die Lehmbeschaffung der Bürgerschaft zu erleichtern, nicht bestehe, daß man gleichwohl darauf bedacht sein wolle, einen ähnlichen neuen Vertrag wie mit p Lossignol zu Stande zu bringen.
actum ut supra
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