Vorgetragen wird, daß nach eingeholtem Gutachten des Herrn Rechts- anwalts Reusche beim Obertribunal in Berlin, von einer weiteren Verfolgung der Besitzstörungsklage gegen die BergischMärkische Eisenbahn-Gesellschaft ein Erfolg nicht zu erwarten steht, worauf die Versammlung unter Hinweis auf die Verhandlung vom 8. vorigen Monats beschließt die Sache auf sich beruhen zu lassen.
actum ut supra