Die Anpächter der ersten Jagd-Abtheilung Dr. Reinhardt und Fz. Josten tragen auf Bewilligung eines Pachtnachlasses bis zur Hälfte des Pachtzinses an, weil die Jagd auf der genannten Abtheilung durch die begonnenen Arbeiten zum EisenbahnRheinbrückenbau resp.(eingefügt) zu dem projectirten Eisenbahnbau zwischen Hamm und Neuss sehr beeinträchtigt sei, indem sie sich eventuell veranlaßt sehen würden, den Vertrag nach § 9 des Vertrages zu kündigen.
Die Versammlung sprach sich dahin aus, daß vorerst das Gutachten des städtischen Anwalts Herrn v. Fuchsius darüber eingeholt werde, ob der Fall, daß den JagdAnpächtern eine Kündigung des Pachtvertrages zustehe, gegenwärtig vorliege.
a.u.s.