Die Anpächter der ersten Jagd-Abtheilung Dr. Reinhardt und Fz. Josten tragen auf Bewilligung eines Pachtnachlasses bis zur Hälfte des Pachtzinses an, weil die Jagd auf der genannten Abtheilung durch die begonnenen Arbeiten zum Eisenbahn- Rheinbrückenbau resp.(eingefügt) zu dem projectirten Eisenbahnbau zwischen Hamm und Neuss sehr beeinträchtigt sei, indem sie sich eventuell veranlaßt sehen würden, den Vertrag nach § 9 des Vertrages zu kündigen.
Die Versammlung sprach sich dahin aus, daß vorerst das Gutachten des städtischen Anwalts Herrn v. Fuchsius darüber eingeholt werde, ob der Fall, daß den Jagd- Anpächtern eine Kündigung des Pachtvertrages zustehe, gegenwärtig vorliege.
a.u.s.
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