Von der Commission für Finanzwesen wird berichtet, daß die Rechnung der Stadt-Kasse pro 1868 bei der vorgenommenen Revision sich in allen Theilen richtig und mit den Belegen übereinstimmend befunden habe. Über einige von derselben monirte Etats-Überschreitungen bei der Ausgabe wird von dem vorsitzenden Bürgermeister die erforderliche Erläuterung gegeben, wornach diese Mehr-Auslagen als begründet anerkannt werden.
Auf Antrag der Commission, beschließt die Stadtverordneten Versammlung, die Rechnung in Einnahme auf 369973 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf. in Ausgabe " .. 366567 Thlr. " - 5 Pf. im Bestande " 3406 Thlr. 4 Sgr. 2 Pf. in den Einnahmeresten " 1185 Thlr. 9 Sgr. 7 Pf. und in den Ausgaberesten " 195 Thlr. festzustellen und die Decharge darüber zu ertheilen.
[Nächste Seite] Gleichzeitig wird bescheinigt, daß das städtische Lagerbuch richtig fortgeführt ist mit Ausnahme der durch Abtretung von Grundparzellen an die Bergisch-Märkische EisenbahnGesellschaft eingetretenen Mutationen, deren Eintragung ins Lagerbuch noch nicht thunlich gewesen, weil die Größe der Grundstücke noch nicht schließlich festgestellt ist.actum ut supra