Nach Entgegennahme des Kommissionsberichts beschließt die Versammlung in Erwägung, daß durch die Anlegung der Neuss-Düsseldorfer Verbindungs-Eisenbahn eine Modifikation des Stadtbauplans durch Verlegung der Bahnhofstraße schon stattgefunden hat, und der nördlich der neuen Eisenbahn liegende Theil des Stadtbauplans dadurch so abgeschnitten wird, daß die fernere Ausführung desselben unmöglich geworden ist, diesen nördlich der Eisenbahn gelegenen Theil des Stadtbauplans aus demselben wegfallen zu lassen.
actum ut supra