Den vorliegenden Gesuchen städtischer Unterbeamten wird dahin entsprochen, daß dem HafenmeisterKoenen 50 Thlr dem WegemeisterNiehsen 10 Thlr. dem WegearbeiterDens 8 Thlr und dem Promenaden-ArbeiterKrenseler 5 Thlr als Remuneration bewilligt werden.
a. u. s.
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