Band 56: Eintrag vom  10. Februar 1873 (Nr. 760)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7/ Gymnasiale Angelegenheit

Der Bürgermeister referirt über den dem Herrn Regierungs-Chef-Präsidenten gehaltenen Vortrag wegen der Vermögenslage der Stadt mit Bezug auf die an die Königliche Staatsregierung gestellte Bitte um Verleihung eines Staatszuschusses zum Gymnasium, sowie über die dieserhalb mit dem Herrn GeheimrathStieve stattgefundene Unterredung.

Hierauf kömmt die nach dem Beschlusse vom 3. des Monats zur Tagesordnung gestellte Frage der Uebertragung des Gymnasiums an den Staat zur Verhandlung und wurde nach eingehender Berathung und nach Ablehnung eines Vertagungsantrages beschlossen der Königlichen Staatsregierung die Geneigtheit der Stadt zu erklären das Gymnasium dem Staate zu übertragen. - Mit Bezugnahme auf den 2ten Theil des Rescripts des Herrn Cultus-Ministers Excellenz vom 20. Januar des Jahres wurden die Bedingungen zu dieser Uebertragung

[Nächste Seite] dahin stipulirt, daß die Stadt sich zur Zahlung eines jährlichen Zuschusses von 4500 Thalern verpflichtet und das jetzige Gymnasialgebäude dem Staate eigenthümlich mit dem Vorbehalte überträgt, daß dasselbe wiederum als Eigenthum an die Stadt fällt, wenn das Gymnasium eingehen sollte.

a. u. s.