Unter Bezugnahme auf eine Zuschrift der Königlichen Direction der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 26. dieses Monats und nachdem Herr Stadtrentmeister Stadler mit Tod abgegangen ist, ermächtigt die Stadtverordneten-Versammlung den Bürgermeister Ridder und den commissarischen Stadtrentmeister Krings die der Stadt Neuss noch zustehenden Entschädigungen für abgetretene städtische Grundstücke zur Verbindungsbahn von Düsseldorf nach Neuss sowohl in weiteren Abschlagszahlungen als im Ganzen in Empfang zu nehmen und darüber Namens der Stadt gültig zu quittiren, unter dem ausdrücklichen Vorbehalte aller Rechte der Stadt Neuss namentlich wegen definitiver Feststellung der der Stadt Neuss zu leistenden Entschädigungssummen für das abgetretene Eigenthum und für Entwerthung des der Stadt verbleibenden Eigenthums.
actum ut supra