Band 60: Eintrag vom  1. Mai 1893 (Nr. 1230)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

2. ) genehmigt, daß zu den Trottoir-Anlagen vor dem Grundstücke des Herrn Schumacher in der Breite- straße und des Herrn Richenam Münsterplatze die Kaufsteuer auf städtische Kosten angelegt werde, vorbehaltlich der Erstattung im Falle des Entstehens einer Hausfront an dem betreffenden Trottoir; autorisirt die Verwaltung, in außerordentlichen Bedürftigkeits- fällen die Instandsetzung von Trottoiren vorläufig auf städtische Kosten

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zu bewirken und zur Erstattung der vorgelegten Kosten nebst drei Prozent Zinsen einen Ausstand bis zu fünf Jahren zu gewähren;