Nachdem der commissarisch angestellte PolizeidienerRopertz und der Feld- hüterLüpschen ihre Stellen gekündigt haben, beschließt Stadtrath die Ausschreibung der Stellen zu den bisherigen Gehältern, Kleidergeldern und Miethsentschädigung. Da nach dem Berichte des Polizei-Commissars Steeb der ebenfalls noch commissarisch angestellte Feldhüter Kempermann sich gut geführt hat, und den Anforderungen eines Feldhüters entspricht, so wird dessen definitive Anstellung genehmigt.
a. u. s.
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