Auf den Vorschlag des Bürgermeisters und der Commission für städtisches Bauwesen, erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß der auf den Münsterplatz zu gelegene Theil des ehemaligen Leihhaus-Lokals als Aufbewahrungslokal für die gegenwärtig bei einem Privaten in der Stadt untergebrachte vierte Spritze und den neuen Wasserzubringer eingerichtet, der andere Theil jenes Lokals aber für städtische Zwecke einstweilen disponibel gehalten werde.
actum ut supra