Durch Eingabe vom 7. November c. stellt der Kirchen-Vorstand den Antrag, daß die Gemeinde die Beleuchtung des Missionskreuzes mit der übrigen städtischen Beleuchtung auf ihre Kosten besorgen lassen möge.
Da die angeregte Beleuchtung des Missionskreuzes nicht Sache der Civilgemeinde ist, so wird auf den Antrag nicht eingegangen. actum ut supra