Durch Eingabe vom 7. November c. stellt der Kirchen-Vorstand den Antrag, daß die Gemeinde die Beleuchtung des Missionskreuzes mit der übrigen städtischen Beleuchtung auf ihre Kosten besorgen lassen möge.
Da die angeregte Beleuchtung des Missions- kreuzes nicht Sache der Civilgemeinde ist, so wird auf den Antrag nicht eingegangen. actum ut supra