Auf den Vorschlag der Eigenthums-Commission wird der Verkauf (:der Verkauf:) des Gartens der Armen- und Hospitalverwaltung an der Breitstraße Flur F No. 1385/208 unter folgenden Bedingungen genehmigt:
1/ das nach dem Stadtbauplan in die projectirte Straße fallende Terrain bleibt vom Verkaufe ausgeschlossen, 2/ der Kaufpreis des noch verbleibenden Theiles des Gartens von 15 Ruthen 10 Fuß = 2 Are 14 M. beträgt siebenhundert fünfund- siebenzig Thaler 3/ die Abfindung mit dem Pächter des Grundstücks bleibt dem Ankäufer überlassen. Unter den obigen Bedingungen wird die Armen- und Hospital-Deputation autorisirt den Zuschlag zu ertheilen.
a. u. s.
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