Band 47: Eintrag vom  4. Februar 1847 (Nr. 438)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Es wurde heute die Berathung über den Antrag der Hospital-Commission auf Gewährung eines nachträglichen Beschlusses von 379 Thaler 9 Silbergroschen 2 Pfennig welcher sich für die Bedürfnisse der Anstalt pro 1846 noch als nothwendig erweist, fortgesetzt, und zu diesem Ende die Eingabe der gedachten Behörde vom 19. December vorigen Jahres, das Gutachten der Vorbereitungs-Commission vom 18. Januar courant, und endlich die auf das letztere erfolgte Äußerung der Hospital-Commission vom 27. Januar courant dem versammelten Stadtrathe vorgetragen.

Nach Einsicht dieser Verhandlungen, und nach mehrseitiger Erörterung des Gegenstandes erklärte der Stadtrath, daß unter den obwaltenden Umständen nichts übrig bleibe, als den für die Bedürfnisse der Anstalt pro 1846 nöthigen Zuschuß, welcher sich nach der nähere Eingabe vom 27. Januar courant, auf 396 Thaler 13 Silbergroschen 4 Pfennig stellt, mit dem letzten Betrage auf die städtische Casse zu übernehmen.

Der Stadtrath ertheilt daher hierzu seine Zustimmung, spricht jedoch zugleich die Erwartung aus, daß die Hospital-Commission in allen Zweigen der Verwaltung auf solche ökonomische Einrichtungen Bedacht nehmen möge, welche die Bewilligung nachträglicher Zuschüsse für die Folge nicht mehr nöthig machen. Actum ut supra