Es wird dem Gemeinderath mitgetheilt, daß in Gemäßheit des Beschlusses vom 16. April c. der BaumeisterThomas mit der Mission nach Duisburg beauftragt worden, um von der dortigen neuen Ziehbrücke Kenntniß zu nehmen, und demnächst seine Ansicht darüber auszusprechen, ob die Ausfüllung der Kammern an der hiesigen Hessenthorbrücke statthaft erscheine. Derselbe habe sich die dasige Brücke angesehen, und darüber berichtet, daß solche mit einem aufrechtstehenden Aufziehwerk ohne Kammern versehen sei, und nach diesem Muster die hiesige Brücke als Aufziehbrücke zweckmäßig hergestellt werden könne, wenn auch die jetzt vorhandenen Kammern an derselben zur Verminderung kostspieliger Reparaturen mit Erde angefüllt werden.
Gemeinderath ersucht den vorsitzenden Bürgermeister, das Nöthige zur Ausfüllung der Kammern anzuordnen.
actum ut supra
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Typ | Stadt |
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Typ | Gebäude |
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