Den vorliegenden Gesuchen städtischer Unterbeamten wird dahin ent- sprochen, daß dem Hafenmeister Koenen 50 Thlr dem Wege- meisterNiehsen 10 Thlr. dem WegearbeiterDens 8 Thlr und dem Promenaden-ArbeiterKrenseler 5 Thlr als Remuneration bewilligt werden.
a. u. s.
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