Der Bezirksausschuß in Düsseldorf hat der Stadtgemeinde Neuss durch Beschluß vom 3. Dezember 1926 - I. C. 1168/26 ________ 2 die grundsätzliche Genehmigung zur Aufnahme einer Stadtanleihe von 7 490 000 M für verschiedene Gemeindezwecke erteilt.
Stadtverordneten - Versammlung beschließt, aus dieser Anleihe einen Teilbetrag von 1 000 000 M für Hafenbauzwecke zu 8% Zinsen val. 90,50 auf 5 Jahre fest, an die Stadtgemeinde Trier zu begeben.