Der Vorsitzende theilt mit, daß die LehrerinOppermann erkrankt sei und auf Anrathen des Arztes sich 4 Wochen des Unterrrichts enthalten müße; die Versammlung beschließt die Kosten der Stellvertretung auf die Stadtkasse zu übernehmen, dagegen wird das Gesuch des LehrersNeumann, um Gewährung einer Remuneration für eine 14tägige Stellvertretung während seiner Erkrankung durch seinen Sohn wird abgelehnt.
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