Band 50: Eintrag vom  12. März 1855 (Nr. 303 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Eine Mittheilung der Schul-Commission wird vorge- lesen, wornach dieselbe die durch das Ausscheiden des Oberlehrers Richen vakante erste Lehrerstelle an der Elementar-Mädchenschule provisorisch und unter Zusicherung eines Gehaltes von 260 Thlr. Der hierum eingekommenen LehrerinSchmedding verliehen hat, in Folge dessen die Lehrerin Rade- macher , welche bis jetzt mit einem Gehalte von 165 Thlr an einer 3ten Klasse wirkt, in die Stelle der Lehrerin Schmedding an einer 2ten Klasse mit 180 Thlr Gehalt, die Lehrerin Deutmann an der 4ten Klasse an eine 3te Klasse aufrücken würde, und die beiden Gehälter der Lehrerinnen Deutmann und Schikowsky von 159 Thlr auf 165 Thlr festzu- stellen wären. Dann hat die Schul-Commis- sion dem ersten Lehrer Neumann an der Schule im Glockhammer in Anbetracht, daß diesem Lehrer bei eintretenden Vakanzen Aus- sichten auf verbesserte Stellung eröffnet worden, daß derselbe die am meisten frequentirte Schule unter seiner Leitung hat, und ihm außerdem noch

[Nächste Seite] noch die Unterrichts-Ertheilung in der Sonntagsschule obliegt, eine Gehalts-Verbesserung von 50 Thlr zuerkannt.

Zu der neuen Gehaltsfeststellung der Lehrerinnen Schmedding, Rademacher, Deutmann und Schikowsky gab Gemeinderath sein Einverständniß. Über die Gehalts-Erhöhung des Lehrers Neumann behielt derselbe sich dagegen Beschluß vor.

actum ut supra