Die Versammlung beschließt die Verpachtung vom 16. September cr. nicht zu genehmigen, und ermächtigt den Vorsitzenden, die an der alten Straße nach dem Rheine gelegenen Grundstücke , in der Größe von sechs und ein halb Morgen, unter der Hand zu verpachten, wenn pro Morgen mindestens dreißig Mark geboten werden. Die Versammlung beschließt sodann das am grünen Wege gelegene, zwei und halb Morgen große Grundstück zu verpachten, wenn das Pachtgebot auf sechzig Mark erhöht wird; ferner eine Parzelle Ackerland von fünf Morgen Größe, im Hammfelde, worauf kein Pachtgebot erfolgt ist, mit Luzerne, und fünf und zwanzig Morgen Land, links an der Straße nach dem Rheine , sowie circa elf Morgen Land vor dem Hessenthor, worauf keine angemessene Pachtgebote erfolgt sind, mit Gras bestellen zu lassen.
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