Auf den Antrag von F. Melchers genehmigte die StadtverordnetenVersammlung, daß das städtische Grundstück Flur M 46 groß 5 Morgen 160 Ruthen 50 Fuß im Hammfelde, Ackerland 7. Klasse gegen eine Landparzelle von p Melchers Flur M ex 156/43 groß 5 Morgen 168 Ruthen, wobei indessen von dem seitherigen Eigenthümer eine Zuführung zu seinem anschießenden Besitzthum vorbehalten bleibt, ebenfalls im Hammfelde aber mehr der Stadt zu gelegen, der 6. Ackerlandklasse angehörig, mit der Bestimmung eingetauscht werde, daß p Melchers, welcher die städtische Parzelle angepachtet hat, diese Pachtung nunmehr auf die von ihm an die Stadt eingetäuschte Parzelle übernehme.
a.u.s.