Der Vorsitzende schlägt auf Grund eines Beschlußes der Eigenthums-Commission vor, die Verpachtung der 7 ersten bereits zur Verpachtung gelangten Parzellen zu genehmigen und für die Neuverpachtung der übrigen Parzellen keine Taxe festzustellen, sondern den früheren Pachtzins als Taxe anzunehmen; die Versammlung erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.