2. Landverpachtung
Die Wiederverpachtung verschiedener städtischer Grundstücke wird genehmigt, mit Ausnahme einer Parzelle von 10 Morgen Ackerland an der Straße nach dem Rheine, welche bisher von Herrn Theodor Hellersberg in Benutzung gewesen und 5 Morgen 161 Ruthen Ackerland, welche Herr Theodor Melchers in Benutzung gehabt, da die hieraus gemachten Pachtgebote zu niedrig erschienen.