Band 75: Eintrag vom  24. September 1930 (Nr. 1262)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Annahme eines Vergleichs.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, die gegen das R.W.E. seitens der Stadt erhobenen Klagen wegen der Entschädigung für Grundstücksbeschränkungen durch die Hochspannleitung bei Holzheim zurückzuziehen und einen Vergleich abzuschließen, demgemäß das R.W.E. an die Stadt mindestens die Beträge zahlt, die seitens der Sachverständigen ermittelt worden sind. Für die Hochspannungsleitung im Hammfeld sollen ebenfalls die Schätzungen der Sachverständigen als Entschädigungsgrundlage angenommen werden. Die entstandenen Gerichtskosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen, die Anwaltskosten trägt jede Partei für sich.