Band 75: Eintrag vom  24. September 1930 (Nr. 1262)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Annahme eines Vergleichs.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, die gegen das R.W.E. seitens der Stadt erhobenen Klagen wegen der Ent- schädigung für Grundstücksbeschränkungen durch die Hochspannleitung bei Holzheim zurückzuziehen und einen Vergleich abzuschließen, demgemäß das R.W.E. an die Stadt mindestens die Beträge zahlt, die seitens der Sach- verständigen ermittelt worden sind. Für die Hochspannungs- leitung im Hammfeld sollen ebenfalls die Schätzungen der Sachverständigen als Entschädigungsgrundlage angenom- men werden. Die entstandenen Gerichtskosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen, die Anwaltskosten trägt jede Partei für sich.