Der Vorsitzende machte den Vorschlag, die Versammlung möge ihn ermächtigen, gegen die 5 Erben des Wilhelm Wimmers wegen einer Forderung an Verpflegungskosten im Betrage von 266 th. 18 Sgr. den Rechtsweg zu betreten, welchen Vorschlag die Versammlung genehmigt. Ferner macht der Vorsitzende die Mittheilung, daß der Prozeß contra Leuchtenberg für die Stadt gewonnen sei und daß der Steinhauer Müller sich bereit erklärt habe, sich mit Anzahlung von 146 th. 24 Sgr. 3 Pfg. zufrieden zu geben, wenn die Stadt die auf ihren Theil fallenden Kosten im Betrage von 19 th. 17 Sgr. 8 Pfgen. zahle. Die Versammlung erklärt sich mit Zahlung der qu. Kosten einverstanden.