Band 58: Eintrag vom  6. Juli 1874 (Nr. 157)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Bauten von Dammer.

DemGerbereibesitzerA. Dammer ist zufolge eines früheren Stadtrathsbeschlusses (Juli 1873) die Erlaubniß ertheilt worden, an der seiner Gerberei gegenüberliegenden Seite der Erft eine Mauer zu bauen und einen Lohrahmen aufzustellen, sowie die Erft an dieser Stelle zu überbrücken unter der Bedingung, einen jährlichen Beitrag von 15 Sgroschen zu den Erftreinigungskosten zu leisten und unter Vorbehalt des Widerrufs. Der p. Dammer hat trotz mehrfacher Aufforderung eine schriftliche Erklärung über Acceptation der gestellten Bedingungen bis jetzt nicht abgegeben, weshalb die Versammlung beschließt, die Genehmigung zu widerrufen, wenn der p. Dammer sich jetzt nicht sofort bereit erkläre, mit der Stadt einen schriftlichen Vertrag darüber abzuschließen.

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