Die Anträge von Steinhauer Müller, Kleinhändler Mobis u G. Scharff sowie der Wittib Geissler an ihren respectiven Häusern in der Capitelstraße, Oberstraße, Büchel und Canalstraße hausteinerne Rinnen auf Kosten der Stadt legen zu dürfen, werden genehmigt.
Gleichzeitig legt der Vorsitzende einen Nivellementsplan der Rinnen vor dem Rheinthore vor und beschließt die Versammlung dort eine gepflasterte Rinne anzulegen, wenn die Betheiligten sich verpflichten, die angelegten Abflüsse zu beseitigen.
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