Band 58: Eintrag vom  10. Februar 1879 (Nr. 1653)

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Transkription

 
1 Abänderung des Sparkassenstatuts

Der Vorsitzende verließ eine Verfügung des OberPräsidii von Coblenz, wonach die Stadtverordnetenversammlungversamlung angegangen wird, das Etatsjahr für die Sparkasse vom Kalenderjahr auf die Zeit vom 1. April bis 31. März zu verlegen. Die Versammlung glaubt auf diese Verlegung nicht eingehen zu können, weil es noch nicht lange her sei, daß das Sparkassenstatut abgeändert worden, zudem auch die Gläubiger der Sparkasse an die Zinsenabrechnung auf den 31. Dezember gewöhnt sind.