Das Collegium wählt eine Commission bestehend aus den Stadtverordneten Kaumanns, Melchers, Baumeister und dem Vorsitzenden, welche bei den demnächst mit den Eigenthümers der zu expropriirenden Grundstücke vorzunehmenden Verhandlungen eine Einigung auf gütlichem Wege herbeiführen soll und welche zum Abschluß der Verträge bevollmächtigt wird.