Band 58: Eintrag vom  31. Januar 1878 (Nr. 1363 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Cession eines Kapitals resp: Anleihe.

Der Vorsitzende legt der Versammlung eine Nachweisung vor, woraus , daß zur Bestreitung der Kosten respective Mehrkosten der bereits aufgeführten Bauten, sowie der nächstens im Hospitale zur Ausführung gelangenden Bauten eine Summe von 49809 Mark erforderlich sei. Er schlägt deshalb vor, anstatt der unter'm 29. October vorigen Jahres beschlossenen Anleihe im Betrage von 26000 Mark eine solche im Betrage von 50000 Mark zu negociren, resp. die Beschaffung der Geldmittel durch Cession von Kapitalien zu bewirken. Die Versammlung beschließt, denjenigen Restkaufpreis von 84375 Mark, welchen die Kaufleute Heinrich Auer zu Nippes und Bernhard Kallen zu Coeln der Stadt Neuss auf Grund eines vor Notar Sels hierselbst am 3. April 1872 aufgenommenen Kaufactes, wodurch die Stadt Neuss den genannten Herren die zu Neuss am Oberthore gelegene sogemannte städtische Mahlmühle für 4500 Thaler

[Nächste Seite] Thaler verkauft hat, durch Cession auf die städtische Sparcasse zu Neuss zu übertragen und die CessionaireCessionarie in alle Rechte der bei Gelegenheit der Transscription jenes Actes auf dem Hypotheken-Amte zu Crefeld am 20.April 1872 im Bande 26 N° 185 zur Sicherheit des stipulirten Kaufpreises von Amtswege genommenen Hypothekar-Einschreibung bis zur Höhe der cedirten Summe nebst zu Ferner beschließt die Versammlung denjenigen Theil des zu cedirenden Restkaufschillings, welcher zur Deckung der 5000 Mark nicht erforderlich ist, wieder rentbar anzulegen, den auf diese Weise dem Substanzvermögen entnommenen Betrag von 5000 Mark wieder zu refundiren und zu diesem Zwecke vom Etatsjahr 1878/79 ab alljährlich 3000 Mark bis zur vollstaändigen Refundation in den Etat aufzunehmen.