Der Vorsitzende theilt mit, daß der Vertrag mit Johann Ferdinand Korten über Erhebung der Gebühren auf den Jahrmärkten ultimo April kommenden.Jrs. abläuft und legt gleichzeitig mit Rücksicht auf das Ministerial-Rescript vom 10. Juni 1872 einen neuen Tarif in Meter- und Markrechnung, welcher wie folgt lautet, vor:
" Es wird während eines Markttages gezahlt: 1. für eine Bude oder eine Stand von 8,5 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe ( 12,75 Quadrat-Meter ) ............................................................................1 Mark 13 Pfg. 2. für eine desgleichen von 5,6 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (8,4 Quadrat-Meter) - " 75 " 3. für eine desgleichen von 4,4 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (6,6 Quadrat-Meter) - " 58 " 4. für eine desgleichen von 2,8 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (4,2 Quadrat-Meter) - " 38 " 5. für eine desgleichen von 1,5 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (2,25 Quadrat-Meter) - " 21 " 6. für einen Stand von Leinwand und Flachs zu 3,8 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (5,7 Quadrat-Meter) - " 50 " 7. für eine desgleichen von 3,1 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (4,65 Quadrat-Meter) - " 42 " 8. für eine desgleichen von 2,5 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (3,75 Quadrat-Meter) - " 33 " 9. für eine desgleichen von 1,9 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (2,85 Quadrat-Meter) - " 25 " 10. für eine desgleichen von 1,5 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (2,25 Quadrat-Meter) - " 21 " 11. für einen Kram von zur Erde liegenden Waaren, Prozellan, Holzwaaren, Trödlergegenstände von 3,1 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (4,65 Quadrat-Meter) " 42 " 12. für eine desgleichen von 2,5 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (3,75 Quadrat-Meter) - " 33 " 13. für eine desgleichen von 1,5 Meter Länge und 1,5 Meter Tiefe (2,25 Quadrat-Meter) - " 21 " 14. für eine desgleichen von 1,2 Meter Länge und 1,2 Meter Tiefe (1,44 Quadrat-Meter) - " 13 "
Die Versammlung erklärt sich mit dem Tarife einverstanden und beschließt, die Genehmigung der Königlichen Regierung zu demselben einzuholen und demnächst die Erhebung der Jahrmarktsstandgelder öffentlich auszustellen.
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