Band 50: Eintrag vom  26. November 1856 (Nr. 638 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vorsitzender legt der Versammlung eine Correspondenz des Bürgermeister-Amtes von Grimlinghausen vor, welcher gemäß die dortige Gemeinde wünscht, daß die im vorigen Jahre auf gemeinschaftliche Kosten der Gemeinden Neuhs und Grimlinghausen ausgeführte, jedoch noch nicht bauamt- lich abgenommene Fußbrücke über die Erft zu Grim- linghausen , noch um 1/4 Fuß erbreitert werde, damit bei etwaigen Brandunglücken eine Brandspjritze über dieselbe geführt werden könne.

Die Versammlung bemerkte hierauf, wie eben die Gemeinde Grimlinghausen die Veranlassung sei, daß die Brücke nicht von vorn herein auf die nunmehr gewünschte Weite gebaut worden, indem der hiesige Stadtrath zur Zeit beanspruchte, daß die Brücke so weit gebaut werden möge, daß eine Brandspritze über dieselbe geführt werden könne, worauf aber Seitens der Gemeinde Grim- linghausen entgegnet worden, wie sie auf den Vorschlag nicht eingehe, weil das Spritzenhaus im obern Theile des Dorfes liege, und daher die Spritze in eben der Zeit bei den Häusern an dem Erftflusse ankommen könne, wenn sie die Chaussee passirt, als wenn sie durch das ganze Dorf über die Brücke führe.

Nachgepflogener Berathung erklärte die Versamm- lung, wie sie bereit sei, sich in der Weise zur Hälfte an den durch die Erweiterung der Brücke entstehenden Mehrkosten zu betheiligen, daß die Gemeinde Neuhs im Ganzen die Hälfte von denjenigen Kosten zahle, welche entstanden wären, wenn von vorne herein eine weitere Brücke angelegt worden, zumal, da grade Grimlinghausen zur Zeit gegen eine weitere Brücke protestirt und be- hauptet habe, daß dem Bedürfniß mit einer Fußbrücke genügt sei. Da der Baumeister Thomas die Mehrkosten auf 32 Thlr 17 Sgr 8 Pf. angebe, so dürfe selbstredend der Antheil der Gemeinde Neuß die Hälfte dieses Betrages nicht überschreiten.

Die Versammlung ersucht endlich noch, darauf hinzuwirken, daß diese seit dem Verdinge der Arbeiten bereits zwei Jahre schwebende Angelegenheit durch die Ge- meindebehörde von Grimlinghausen, welche dieselbe in der Hand habe, baldigst zum Austrag gebracht werde, wie ebenfalls um Veranlassung, daß unter Strafandrohung das Über-

[Nächste Seite] gehen von Pferden, Vieh p über die Brücke polizeilich verboten werde, indem die Brücke schon jetzt dadurch viel gelitten, daß man die- selbe der willkürlichen Benutzung durch Pferde überlassen habe.

actum ut supra