Der Vorsitzende theilt mit Bezug auf das Schreiben des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 17. vorigen Monats und auf den stadträthlichen Beschluß vom 31. vorigen Monats der Versammlung mit, daß die Einnahme der Knabenzahlschule sich bei einer Frequenz von 40 Schülern auf 1040 Thalern und die Ausgabe sich auf Summa Summarum 1116 Thaler belaufen würde und daß bei einer geringen Mehrfrequenz die Einnahme und Ausgabe sich ausgleichen würde .
Die Versammlung beschließt hierauf, dem Königlichen ProvinzialSchul-Collegium das bisherige Schulzimmer nebst Mobilar und Utensilien unter denselben Bedingungen wie die beiden anderen bereits auf Grund des §. 3 des Vertrages vom 18. December 1873 an dasselbe abgetretene Schulzimmer in demselben Gebäude abzutreten, sowie die im qu. Gebäude sich befindende Lehrerwohnung ebenfalls gegen eine Miethsentschädigung von 90 Thalern zur Disposition zu stellen.