Es wurde mitgetheilt, das das Gymnasial-Kuratorium zu dem Resultate gekommen ist, da es nicht im Interesse der Stadt liege, ein städtisches Alumnat im Convictgebäude zu gründen, jedoch wäre es im Interesse des Gymnasiums, wenn der Staat eine solche Anstalt errichte und zu diesem Zwecke das Convictgebäude dem Staate, wie bisher dem Erzbischofe, zur Disposition gestellt werde. Die Beschlußfassung wurde bis nach förmlicher Wiederübernahme des qu. Gebäudes Seitens der Stadt vertagt.