Auf den Vortrag des Bürgermeisters und nach Einsicht eines bezüglichen Schreibens der Erzbischöflichen Behörde genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß die eingefallene Scheidemauer zwischen dem Garten des Convictgebäudes und jenem der Wittwe Greuter, soweit eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, auf städtische Rechnung hergestellt werde.
a.u.s.
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Typ | Gebäude |
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