Band 55: Eintrag vom  16. September 1867 (Nr. 105)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Scheidemauer zwischen dem Garten des Convictgebäudes und jenem der Wittwe Greuter.

Auf den Vortrag des Bürgermeisters und nach Einsicht eines bezüglichen Schreibens der Erzbischöflichen Behörde genehmigte die Stadtverordneten-Versammlung, daß die eingefallene Scheidemauer zwischen dem Garten des Convictgebäudes und jenem der Wittwe Greuter, soweit eine gesetzliche Verpflichtung vorliegt, auf städtische Rechnung hergestellt werde.

a.u.s.